ausweis-2Denken Sie bitte daran Ihre Versichertenkarte (Chipkarte) bei der ersten Konsultation in einem Quartal mitzubringen.

Bitte teilen Sie uns sofort mit, wenn Sie Ihre Krankenkasse gewechselt haben, auch wenn dies innerhalb des laufenden Quartals erfolgt.

Sind Sie von Rezept-, Hilfmittel- oder Fahrtkostengebühren befreit, so legen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis vor, damit wir unseren Praxiscomputer entsprechend einstellen können.

Es wird dann auf Ihrem Rezept das Gebührenbefreiungsfeld automatisch vom Praxisdrucker angekreuzt.