magenspiegelung-2Bei der Gastroskopie (Magenspiegelung) werden mittels eines Endoskops (einem flexiblen Instrument mit Glasfaseroptik zur Untersuchung von Körperinnenräumen) Speiseröhre (Ösophagus), Magen (Gaster) und Zwölffingerdarm (Duodenum) untersucht, dann Ösophagogastroduodenoskopie (ÖGD) genannt.

Durch die Beweglichkeit der von außen durch den Untersucher dirigierbaren Spitze des Instruments können alle Bezirke der Organe inspiziert werden.

Aus verdächtigen Bezirken können während der Spiegelung mit einer kleinen Zange durch einen Arbeitskanal im Gerät gezielt Proben (Biopsien) entnommen werden, welche dem Pathologen zur feingeweblichen Begutachtung und zur Prüfung auf das Vorliegen von bestimmten Mikroorganismen in der Schleimhaut (z.B. Helicobacter pylori) zugeschickt werden.

Vor der Untersuchung führen wir mit Ihnen ein Aufklärungsgespräch, wo Indikation, Vorbereitungen zur Untersuchung, Untersuchungsablauf und Verhalten während und nach der Untersuchung erläutert werden und bei dem wir Ihre Fragen beantworten.

Es wird Ihnen auch ein Fragebogen ausgehändigt, in dem Sie die besprochenen Punkte nochmals schriftlich aufgeführt finden und in dem Sie wichtige Fragen bitte beantworten.

Erscheinen Sie zur Spiegelung bitte nüchtern, d.h. ab dem Vortag 22 Uhr keine Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und kein Nikotingenuß mehr!

Sorgen Sie bitte auch gegebenenfalls für einen Abholer, da die Fahrtauglichkeit nach Medikamentengabe (falls gewünscht z.B. zur Beruhigung) eingeschränkt sein kann.

Nach der Magenspiegelung ist eine weitere etwa zweistündige Nahrungskarenz erforderlich. Dies ist vom Untersuchungsablauf (Probenentnahme, Rachenanästhesie) abhängig und wird Ihnen entsprechend von uns mitgeteilt.

Wenn Sie zusätzliche Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Klärung zur Verfügung.

Seit 2003 dürfen hausärztlich tätige Ärzte, trotz erworbener Facharztbezeichnung und anerkannter Qualifikation, keine endoskopischen Untersuchungen mehr bei gesetzlich krankenversicherten Patienten durchführen.

Sie müssen dazu – nach derzeitiger Gesetzeslage – zu Gastroenterologen überwiesen werden. Insofern dürfen wir seither Magenspiegelungen nur noch bei Versicherten von Privatkrankenkassen oder bei Selbstzahlern durchführen.