Eine schwere Erkrankung oder ein plötzlicher Unfall kann jeden treffen. Dabei sind auch Situationen möglich, in der der Patient nicht mehr in der Lage sein kann, selbst zu entscheiden. Vorsorgliche Vorausverfügungen sind deshalb nicht nur für ältere Patienten wichtig.

Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht dokumentieren den eigenen Willen, die persönlichen Wertvorstellungen und individuellen Wünsche für den Fall, dass man seine rechtlichen Angelegenheiten insbesondere auch im medizinischen Bereich, nicht mehr selbst regeln kann.

Derartige Willenserklärungen helfen dann Ihren Angehörigen, Behörden und nicht zuletzt Ihren Ärzten, Ihre Entscheidungen so zu treffen, wie Sie es gewollt hätten.

Es gibt ganz verschiedene Formen von Verfügungen und Vollmachten. Sie sollten also ganz genau überlegen, wie Sie verfügen und vorsorgen wollen.

Auch wir können Ihnen hier keine detaillierte Erklärung und Beratung geben, wollen Ihnen aber einige nützliche Internet-Links geben, wie z. B. die Website des Humanistischen Verbandes Deutschlands unter www.patientenverfuegung.de, oder Hinweise zum Betreuungsrecht auf der Website im Service Bereich des Bundesministeriums unter www.bmj.de.

Darüber hinaus verweisen wir hier auf die „Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ bei der Deutschen Bischofskonferenz und Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, sowie auf das Zentrum für Medizinische Ethik an der Ruhr-Universität Bochum.